Die Ortsräte von Neudorf-Platendorf, Dannenbüttel und Westerbeck haben sich in ihren Sitzungen am 23. Juni 2026 für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlagen Sassenburg“ ausgesprochen. Mit ihren Beschlüssen stimmten die Ortsräte der vorliegenden Auslegungsfassung des Bebauungsplans zu und unterstützen damit den nächsten Schritt im laufenden Bauleitplanverfahren. Der Bebauungsplan selbst ist damit noch nicht endgültig beschlossen.  

Die Planungen umfassen insgesamt vier Teilflächen in den Bereichen Neudorf-Platendorf, Westerbeck und Dannenbüttel. Der gesamte Geltungsbereich erstreckt sich über rund 41,8 Hektar. Davon sollen etwa 32,7 Hektar als Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaik“ ausgewiesen werden. Innerhalb dieser Flächen sind ausschließlich Anlagen zulässig, die der Erzeugung, Umwandlung, Speicherung und Verteilung von Solarenergie dienen.  

Dem aktuellen Verfahrensstand ging ein mehrjähriger Planungsprozess voraus. Bereits im Jahr 2023 wurde das Bauleitplanverfahren eingeleitet. Nach der Erarbeitung eines Vorentwurfs erfolgte im Sommer 2025 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange. Die eingegangenen Hinweise wurden ausgewertet und in die Planung eingearbeitet. Darüber hinaus wurden ein Umweltbericht erstellt und ein Blendgutachten in Auftrag gegeben, um mögliche Auswirkungen auf Anwohner, Verkehr und Umwelt zu bewerten.  

Besonderen Wert legt der Bebauungsplan auf Natur- und Artenschutz. Vorgesehen sind unter anderem Schutzstreifen zu Waldflächen, Maßnahmen zum Schutz von Brutvögeln und Kleinsäugern sowie umfangreiche Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen.

Mit der Zustimmung der Ortsräte kann nun die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgen. Während dieser Phase erhalten Bürgerinnen und Bürger, Behörden sowie weitere Träger öffentlicher Belange Gelegenheit, Stellungnahmen zu den Planungen abzugeben. Erst nach Auswertung dieser Stellungnahmen werden die zuständigen Gremien der Gemeinde über das weitere Verfahren und einen möglichen späteren Satzungsbeschluss entscheiden.