Ein Beispiel:
Die EU-Richtlinie 2002/49 EG nach § 47d,Abs2BlmSchG in Verbindung mit Anhang V nach Artikel 8 der EU-Umgebungslärmrichtlinie (alles klar?) schreibt den Kommunen vor, einen Lärmaktionsplan aufzustellen.
Dieser Aktionsplan umfasst für die Gemeinde Sassenburg 86 Seiten und basiert auf rein theoretischen Annahmen und einer Simulation, die nicht mit realen Messwerten abgeglichen wurde. Diese Simulation hat eine ähnliche Aussagekraft, wie wenn man im Juli den Polarwirbelausbruch für Dezember berechnet und daraus starken Schneefall zu Weihnachten ableitet.
Die Erstellung des Lärmaktionsplans hat die Gemeinde Geld und Verwaltungsressourcen gekostet. Besonders ärgerlich war die Tatsache, dass mit der Erstellung dieses Lärmaktionsplanes ein Bereich der Verwaltung belastet wurde, der ohnehin schon mehr als ausgelastet ist.
Hat nun wenigstens der Bürger etwas davon?
Leider nein, denn alle theoretisch ermittelten Ergebnisse und Erkenntnisse müssten durch reale Messungen verifiziert werden. Soweit, so schlecht!
Um weitere Kosten und Ressourcenverschwendungen in der Verwaltung zu vermeiden, haben wir in der letzten Bauausschusssitzung weitere, von der BIG-Fraktion beantragte, Sachstandsberichte zu diesem „Lärmaktionsplan„ abgelehnt. Wir sind der Meinung, dass sich die Verwaltung um Dinge kümmern sollte, die für die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde wirklich wichtig sind und nicht der Bürokratie oder einzelnen Fraktionen im Gemeinderat dienen.
Kennen Sie auch Beispiele für sinnlose, überbordende Bürokratie?
Dann schreiben Sie uns. Nur wenn wir wissen, wo der Schuh drückt, können wir dies in unsere politische Arbeit einfließen lassen.