„Nach den kontroversen Diskussionen im Rahmen der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 12.02.2024 in Dannenbüttel hatte ich den Eindruck, dass es bei den Bürgerinnen und Bürgern noch viele Fragen zu den zwei möglichen Windparks in unserer Gemeinde Sassenburg gibt. Aber nicht nur Fragen, auch Ängste sind bei einigen vorhanden“, berichtet Denis Hannemann (Fraktionsvorsitzender SPD/WirSa-Gruppe).

Um hier Abhilfe zu schaffen, hat die SPD/WirSa-Gruppe nun einen Änderungsantrag für den Verwaltungsausschuss formuliert. In diesem wurde beantragt, dass die Gemeindeverwaltung damit beauftragt wird, eine Informationsveranstaltung für interessierte Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde zu diesem Thema durchzuführen.

Weiter forderte die SPD/WirSa Gruppe, dass den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben wird, Fragen in der Informationsveranstaltung zustellen.

Die Verwaltung wurde im Antrag zudem beauftragt, einen „unbeteiligten bzw. außenstehenden Dritten“ Sachverständigen zur Informationsveranstaltung einzuladen, damit dieser ggf. offene Fragen beantworten kann. Hintergrund: Die Fragen sollen nicht allein von den potenziellen Windparkbetreiber beantwortet werden.

Der wichtigste Punkt des Antrages war jedoch die Vertagung des Beschlusses zum sogenannten Zielabweichungsverfahren zur Errichtung der beiden Windparks.

Dies soll nun nicht bereits am 01.03.2024 sondern erst auf der Gemeinderatssitzung am 30. Mai 2024 erfolgen. So wird der Gemeindeverwaltung die Zeit eingeräumt, die von unserer SPD/WirSa-Gruppe geforderte Bürgerversammlung durchzuführen.

Im Verwaltungsausschuss wurde diese Informationsveranstaltung und die Vertagung nun beschlossen. Interfraktionell wurde der Antrag noch erweitert. 

Es wurde sich auf folgender fraktionsübergreifenden Kompromiss verständigt:

  1. Die Entscheidung wird zurückgestellt und auch nicht zur Entscheidung an den Gemeinderat übertragen.
  2. Es wird kurzfristig eine interne Informationsveranstaltung über die rechtlichen und sonstigen Rahmenbedingungen für die Errichtung von Windenergieanlagen und die Auswirkungen verschiedener, dabei möglicher Verfahrenswege (Zielabweichungsverfahren, Flächenausweisung durch das Raumordnungsprogramm und ggfs. weiterer Möglichkeiten) für alle betroffenen Ortsrats- und Ratsmitglieder durchgeführt.
  3. Zeitnah danach erfolgt eine öffentliche Informationsveranstaltung für Einwohner/-innen (Ziel ist eine Durchführung bis Ende April 2024).

„Es freut mich sehr, dass nun die Öffentlichkeit und somit unsere Bürgerinnen und Bürger bereits vorab in dieses Verfahren eingebunden werden. So können Missverständnisse von vornherein aufgeklärt und Bedenken im Verlauf der weiteren Entscheidungsprozesse berücksichtigt werden“ berichtet Denis Hannemann abschließend.

Hier findest du unseren Antrag im Detail…