Fa. Schnellecke kommt nach Triangel

Ortsrat Triangel und Bau- und Umweltausschuss haben in gemeinsamer Sitzung am 31.01.23 den Weg für eine neue Gewerbeansiedlung in unserer Gemeinde Sassenburg geebnet.

Geht es nach dem einstimmigen Votum dieser beiden Gremien, könnte bereits sehr kurzfristig das Vorhaben der Firma Schnellecke umgesetzt werden. Auch das Unternehmen selber plant bereits im kommenden Jahr den Betrieb dort aufzunehmen. Zieltermin ist der 01.04.2024. Mit dem Bau der dafür erforderlichen Infrastruktur und Fertigungsanlagen möchte man im März 2023 beginnen. Zuvor erfolgt jedoch die Bauplanung mit öffentlicher Auslegung und einem Abwägen möglicher Einwände, z. B. aus der Bevölkerung.

Ausblick

Neben der Schaffung von rund 180 Arbeitsplätzen, verteilt auf Produktion und  Verwaltung, verspricht sich unsere Gemeinde perspektivisch Einnahmen z.B. durch  die anfallende Gewerbesteuer. Diese werden zu einer Entlastung der aktuell sehr  angespannten Haushaltssituation beitragen. 

Schon heute angedacht ist ein weiterer Bauabschnitt mit zusätzlichen Arbeitsplätzen. Ein Baustart ist laut Projektverantwortlichen der Firma Schnellecke ab 2025 möglich. Ebenfalls auf der Haben-Seite: die Einnahmen aus dem Verkauf der Gewerbefläche selber. Dem gegenüber stehen u.a. Kosten für die Erschließung des Gesamtareals und Kosten, die im Zusammenhang mit der Verkehrsführung anfallen werden.

Risiko Lärm und Verkehr

Als deutlicher Wermutstropfen ist der mit der Ansiedlung einhergehende zusätzliche PKW und LKW Verkehr auf unseren Gemeindestraßen ausgemacht worden. Sowohl Ortsrat als auch Bau- und Umweltausschuss haben hier Bedenken angemeldet. Allerdings wird insbesondere der LKW-Verkehr nicht unmittelbar durch Triangel, sondern intelligent über den Knotenpunkt Sassenburgschule/L289 und weiter auf die B188 geleitet. 

Zum Thema Lärm und Umweltbelastung konnte das Planungsbüro beruhigen. Im Bebauungsplan ist vorgesehen, dass die Lärmbelästigungen sogar unterhalb des in einem allgemeinen Wohngebiete zulässigen Lärmpegels festgeschrieben werden soll. Dies wird neben festgeschriebenen Bebauungsgrenzen insbesondere durch einen Lärmschutzwall und eine vorgeschriebene „dichte Bepflanzung“ sichergestellt.