Straßenlärm ist im heutigen Leben der Bürger eine Belastung, die sich negativ auf das Wohlbefinden jedes Einzelnen auswirkt.
Aufgrund einer EU-Umgebungslärmrichtlinie ist die Gemeinde Sassenburg verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Dieser Verpflichtung ist die Gemeinde mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes (Runde 4) für das Gebiet der Gemeinde Sassenburg nachgekommen. Grundlage für diesen Aktionsplan sind Straßenlärmberechnungen des GAA Hildesheim.
Diese Berechnungen basieren auf theoretischen Parametern und Annahmen und können mit all ihren Unschärfen nur grobe Hinweise geben, wo innerhalb der Gemeinde Handlungsbedarf besteht.
Einen solchen Hinweis gibt es zum Beispiel für die Ortsdurchfahrt in Westerbeck. Dort wird derzeit eine umfangreiche Straßensanierung durchgeführt. Erst nach Abschluss der Sanierungsarbeiten ist es sinnvoll, unter Berücksichtigung der tatsächlichen
Bedingungen zu prüfen, ob und wie Handlungsbedarf besteht.
Wie positiv sich eine Straßensanierung auf die Lärmentwicklung auswirken kann, kann man in Triangel erleben. Der neue Straßenbelag auf der Triangeler Hauptstraße hat den Verkehrslärm deutlich reduziert.
Eine einfache Maßnahme zur Minderung des Verkehrslärms ist die Einrichtung von Tempo-30-Zonen. Leider ist die im Lärmaktionsplan gewählte Berechnungsmethode als Grundlage für eine solche Maßnahme nicht zulässig. Aber eine Gesetzesänderung im Straßenverkehrsrecht erleichtert den Kommunen die Einrichtung von Tempo-30-Zonen. Hier hat der Bund den Kommunen zukünftig mehr Mitspracherecht und Gestaltungsmöglichkeiten eingeräumt. Diese neuen Möglichkeiten sollten für die einzelnen Orte der Gemeinde genutzt werden.
Bei allen schnell und öffentlichkeitswirksam geäußerten Forderungen einer ” Bürgerinteressengemeinschaft” ist zu bedenken, dass ein Rechtsanspruch auf Lärmminderungsmaßnahmen aufgrund des Lärmaktionsplanes nicht besteht.
Die Finanzierung von Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden oder Grundstücken obliegt somit den Eigentümern.