In der Sitzung des Bauausschusses am 15.11.2022 ging es lediglich noch darum, ob und welche Änderungen an dem von der Verwaltung und dem beauftragten Planungsbüro vorgelegten B-Plan Entwurfs vorgenommen werden sollen.
Unter dem Eindruck einer teils aggressiven und persönlich beleidigend geführten Debatte wurden Beschlüsse gefasst, die nun der Verwaltungsausschuss in seiner heutigen Sitzung versachlicht und in Teilen korrigiert hat.
Ziel: Größtmögliche Rechtssicherheit für die Bewohner und ein schnelles Ende Veränderungssperre
Korrigiert wurden insbesondere Beschlüsse, die eine neuerliche Verlängerung der Veränderungssperre über Januar 2023 hinaus mit sich bringen würden und ein aus Sicht des Verwaltungsausschusses unzulässiger (da nicht rechtskonformer) Beschluss zur Erlaubnis des Dauerwohnens in einem Wochenendhausgebiet.
Hier ist die Gemeinde aus Sicht des Verwaltungsausschusses schlichtweg nicht entscheidungsbefugt.
Beschlüsse zu Gunsten der Anwohner, z. B. das Aufstellen von kleinen Schwimmbecken auf Privatgrundstücken sollen hingegen künftig zugelassen werden. Dies war im ursprünglichen Entwurf des neuen B-Planes noch ausgeschlossen worden.
Hintergründe der abweichenden Beschlüsse von Verwaltungsausschuss und Bau- und Umweltausschuss:
Wie kommen die Ratsmitglieder unserer Gemeinde in verschiedenen Ausschüssen zu abweichenden Einschätzungen? Auch darüber wurde im Verwaltungsausschuss spekuliert. Lag es an der teils sehr aufgeheizten Atmosphäre im Bürgerhaus Stüde, an unterschiedlichen Vor- und Hintergrundinformationen der Beteiligten oder vielleicht doch an einer möglichen persönlichen Betroffenheit einzelner Ausschussmitglieder, die bereits heute dauerhaft in einem Wochenendhausgebiet leben.
Eine Spekulation, an der wir uns jedoch nicht weiter beteiligen möchten.