Geht es nach einem aktuellen Antrag von Ratsherrn Kautzsch (B.I.G.), sollen für die in Planung befindlichen Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) in unserer Gemeinde nur noch Flächen mit Bodenwerten bis max. 25 zugelassen werden. Landes- und auch bundesweit dagegen werden Bodenwerte bis zu 50 als Empfehlung diskutiert.
Hintergrund: Je höher der Bodenwert, desto besser sind diese Böden für einen wirtschaftlichen Lebensmittelanbau geeignet. Mit Hilfe von Grenzwerten möchte man verhindern, dass geeignete landwirtschaftliche Flächen, die wir dringend für unsere Lebensmittelerzeugung benötigen, mit Photovoltaik-Anlagen „versiegelt“ werden. Grenzwerte sind also sinnvoll, sollten jedoch sinnhaft gewählt werden.
In einem laufenden Verfahren plötzlich die Spielregeln ändern? Mit uns nicht!
Verwaltung, Politik, unsere Landwirtschaft und die dahinterstehenden Investoren mit dem Setzen eines willkürlich erscheinenden Grenzwerts von 25 zu überraschen, bedeutet faktisch das AUS für neue Freiflächen-PV-Anlagen in unserer Gemeinde. Denn bereits aufgrund eines in den letzten Zügen befindlichen Umweltgutachtens ist absehbar, dass einige der gewünschten Flächen nicht für PV-Anlagen genutzt werden dürfen. Belegt man nun die grds. zulässigen Flächen mit weiteren Restriktionen, wie dem nun vorgeschlagenen Grenzwert von 25, fielen weitere Flächen in erheblichen Umfang aus der Planung heraus. Flächen mit Bodenwerten zwischen 26 und 34. Am Ende würde dies mit hoher Wahrscheinlichkeit das komplette AUS für einen wichtigen Beitrag zur Energiewende bedeuten.
Zum finanziellen Schaden, der unserer Gemeinde aufgrund erbrachter Vorleistungen wie Umweltgutachten und Planungskosten sowie nachfolgenden Einnahmeausfällen entstehen würde, kommt der Vertrauensverlust. Unsere Wirtschaftsbetriebe sollten sich auf getroffene politische Entscheidungen verlassen können.
Die SPD/WirSa-Gruppe hat den Antrag im heutigen (05.12.2023) Bauausschuss abgelehnt und wir werden dies auch im Gemeinderat am Donnerstag den 14.12.2023 tun.